Ratsinformationssystem der Stadt Trier
Vorlage - 302/2023
Ziele der Planung
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Jägerkaserne und des ehemaligen Busdepots und hat eine Größe von ca. 10,3 ha. Die Flächen sind Teil des Stadtumbaugebietes Trier-West. Geteilt wird das Plangebiet durch die Eurener Straße. Die Konversion der ehemaligen militärischen und gewerblichen Liegenschaften wird durch das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ gefördert. Voraussetzung für die geplante Umwandlung überwiegend in Wohngebiete ist der zurzeit stattfindende Bau der neuen Verbindungsstraße Über Brücken (Bebauungsplan BW 80), durch den die Eurener Straße deutlich vom Verkehr entlastet wird. Die städtebauliche Konzeption für den Bebauungsplan BW 83 wurde auf den Stadtteilzielen des Masterplans Trier West aus dem Jahr 2010 (Vorlage 023/2010), dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb aus dem Jahr 2016 (Vorlage 385/2015) für das Plangebiet sowie der daran anschließenden städtebaulichen Rahmenplanung entwickelt. Ein Gestaltungshandbuch detailliert die festsetzungskonformen baulich-gestalterischen Ausführungsmöglichkeiten zur Vorhabenrealisierung.
Wesentliches Ziel des Masterplans und übergeordnetes Ziel des BW 83 ist es auf den gewerblichen und militärischen Konversionsflächen ein lebendiges Stadtquartier zu schaffen, in welchem sich vielfältige Wohntypologien, ergänzt mit Dienstleistungs- und Gewerbeflächen sowie nutzungsangepasste Freianlagen in Form eines durchgängigen Grünzugs von den Moselhängen bis zur Mosel wiederfinden. Das Plangebiet wird derzeit noch in Teilen von einer Hochspannungsleitung tangiert, auf welche mit verträglichen Nutzungen reagiert wird. Das übergeordnete Grünband wird im Plangebiet BW 83 mit Spiel- und gestalteten öffentlichen Freiflächen sowie vernetzten Fuß-und Radwegen im Zusammenwirken mit Angeboten des Umweltverbunds in direkter Nähe im Stadtteil aufgewertet und für den Stadtteil übergeordnet nutzbar. Kernstück der Freiflächengestaltung ist im westlichen Plangebiet die Renaturierung des bisher kanalisierten Irrbachs. Dieser ist gleichzeitig künftige zentrale Vorflut zur Aufnahme und Rückhaltung des im westlichen Plangebiet anfallenden Oberflächenwassers der bebauten Flächen.
Der BW 83 ermöglicht Bauflächen für Geschosswohnungsbau im Wechsel mit verdichteteren Wohnformen (z.B. Stadthäuser, Reihenhäuser) sowie innovative Wohnformen auch für Arbeiten und Wohnen in Kombination. Im Plangebiet werden ca. 370 WE im Geschosswohnungsbau und ca. 40 WE im verdichteten Einzelhausbau in jeweils unterschiedlichen Bautypologien entstehen. Charakteristischer Gebäudebestand westlich der Eurener bleibt erhalten.
Die Flächen der ehem. Jägerkaserne werden im Schwerpunkt vom Eigentümer EGP GmbH entwickelt. Eine Teilfläche (Ecke Eurener Straße 54 zzgl. der dahinterliegenden Neubaufläche) verbleibt im städtischem Eigentum für Nutzungen mit sozialem Schwerpunkt. Die Flächen des ehem. Busdepots im Eigentum der SWT Verkehrsbetriebe GmbH sollen durch verschiedene Investoren entwickelt werden. Die Fläche des Ofenbaubetriebs Eurener Str. 51 und 53 wird im Einvernehmen mit dem Eigentümer als Teil des künftigen öffentlichen Grünzugs überplant. Ziel ist der Erwerb der Fläche und die Verlagerung des Betriebes.
Bisheriges Bebauungsplanverfahren und Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Der Stadtrat fasste am 12.11.2019 den Aufstellungsbeschluss (Vorlage 466/2019) zum Bebauungsplan BW 83 „Irrbachquartier“.
Nach vorgezogener Öffentlichkeits- sowie Ämter- und Behördenbeteiligung und Einarbeitung der Ergebnisse zu wasserwirtschaftlichen Belangen und einer Untersuchung zu den Schutzanforderungen gegenüber der Hochspannungsfreileitung beschloss der Stadtrat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans BW 83 „Irrbachquartier“ am 28.09.2022. Der BW 83 wurde in der Zeit vom 19.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 öffentlich ausgelegt (Vorlage 414/2022) und zeitgleich die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Wie mit den davor im frühzeitigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen umgegangen wurde und wie diese in den Bebauungsplan eingingen, ist der Beschlussvorlage 414/2022 zu entnehmen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen erneut Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein, während von Seiten der Öffentlichkeit mit Ausnahme von Verbänden und Institutionen keine Stellungnahmen abgegeben wurden. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen sind Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen. Gegenüber dem Bebauungsplan der öffentlichen Auslegung wurden folgende Punkte im vorliegenden Bebauungsplan BW 83 zum Satzungsbeschluss geändert:
Für das ehem. Busdepot wird ebenfalls zum Satzungsbeschluss die ergänzende orientierende umwelttechnische Untersuchung vom 13.07.2021 (Anlage 11a) und das nach dem Abriss der Bausubstanz ermöglichte ergänzende Baugrundgutachten vom 20.01.2023 (Anlage 11a) in Abstimmung mit der oberen Bodenschutzbehörde nochmals verifiziert. Dieses Vorgehen dient ebenfalls der Bestätigung der Unbedenklichkeit der Planung im Hinblick auf die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Sie werden dieser Beschlussvorlage einschließlich der ergänzten Gutachtenteile nach der Sitzung des Dezernatsausschusses IV am 13.09.2023 und vor der Sitzung des Stadtrats am 26.09.2023 (Anlage 12) beigefügt werden.
Nach Beurteilung der fachtechnischen Stellungnahmen zu beiden Teilgebietsflächen durch die SGDN kommt diese zum Ergebnis, dass aus abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht nach aller Wahrscheinlichkeit keine Bedenken gegen die geplante Bebauung bestehen und der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Eine Gefährdung der Wirkbereichs Boden-Mensch besteht nicht. Eine Gefährdung des Grundwassers durch Altstandorte wird nach den vorliegenden Erkenntnissen hinter möglichen Grenzwertüberschreitungen weitgehend zurückbleiben. Hinweise zu den Flächen mit Altablagerungen für den Fall z. B. visueller/geruchlicher Auffälligkeiten oder umweltrelevanter Schadensfälle in Folge der weiteren Aufschließung durch Baumaßnahmen wurden unter den „Hinweisen ohne Festsetzungscharakter“ ergänzt.
Der vorliegende Plan des BW 83 kann somit gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen werden.
Umsetzung der Planung:
Zur Sicherung der auf der Jägerkaserne vorhandenen erhaltenswerten Bausubstanz beschloss der Stadtrat im Jahr 2017 die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Konversion Jägerkaserne“ (Vorlage 107/2017). Ende 2017 hat die Stadt Trier daraufhin die Fläche der ehem. Jägerkaserne von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die überwiegenden Flächen der ehemaligen Jägerkaserne wurden im Anschluss an ein Investorenauswahlverfahren im Jahr 2022 an die EGP GmbH veräußert. Das ehemalige Busdepot der SWT Verkehrsbetriebe soll zur Umsetzung der geplanten Bebauung an verschiedene Investoren veräußert werden. Ergänzend zum Bebauungsplanverfahren wurden (bzw. werden bis zum Satzungsbeschluss) zur Durchführung der Planungen des BW 83 jeweils getrennte städtebauliche Verträge zu beiden Plangebietsteilen mit den Grundstückseigentümern EGP GmbH bzw. der SWT Stadtwerke Trier Verkehrs GmbH mit folgenden wesentlichen inhaltlichen Eckpunkten geschlossen:
Zur Herstellung der öffentlichen Erschließungs- und Entwässerungsanlagen im westlichen Plangebiet hat sich die EGP GmbH im Rahmen des Grundstückskaufs bereits verpflichtet. Näheres wird hierzu in einem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag mit der EGP GmbH geregelt werden. Im Anschluss an die Herstellung werden die öffentlichen Flächen an die Stadt rückübertragen. Im östlichen Gebiet erfolgt die private Erschließung durch die SWT. Zur vollständigen Realisierung des geplanten öffentlichen Grünzugs werden zurzeit Gespräche mit dem Ofenbaubetrieb an der Eurener Straße zu dessen Umsiedlung geführt.
Der Stadtrat möge beschließen:
Voraussichtliche klimatische Auswirkungen: Die Auswirkungen auf das Bioklima und den Klimaschutz sind in der Begründung/Umweltbericht dargestellt. Infolge der vorgesehenen Maßnahmen sind keine erheblichen negativen bioklimatischen und klimaschutzbezogenen Auswirkungen zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen: Zur Erschließung der bei der Stadt verbleibenden Scholle C1 (Vorlage 40/2020) werden anteilige Erschließungskosten in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro anfallen. Zudem werden zu gegebener Zeit zur Herstellung des öff. Grünzugs auf dem Grundstück des Ofenbaubetriebs Kosten für den Grunderwerb sowie die Betriebsverlagerung und die Herstellung der Grün- und Spielflächen anfallen. Letztere sind im Rahmen der Laufzeit des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt“ grundsätzlich zu 90% förderfähig, sofern der Erwerb und der Bau innerhalb des Förderzeitraums erfolgt. Die zuständigen Fachämter (Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel-, Bau- und Umweltordnung, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation und StadtRaum Trier) sind gehalten, diese Kosten und den bei der Stadt Trier verbleibenden 10%-Anteil zu gegebener Zeit bereitstellen. Den Kosten stehen Einnahmen aus der Veräußerungen der ehem. Jägerkaserne gegenüber. Gesonderte Beschlussvorlagen hierzu werden zu gegebener Zeit durch die zuständigen Fachämter den zuständigen Gremien der Stadt vorgelegt.
Anlage/n: Anlage 1: Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange Anlage 2: Übersicht der anonymisierten Einwender (nicht öffentlich) Anlage 3: Abwägungsvorschlag Ämterbeteiligung (nur Stadtvorstand) Anlage 4: Planzeichnung (Plandokument) einschließlich der maßgeblichen Außenlärmpegel Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan mit Übersichtplan (städtebaulicher Teil I) Anlage 6. Umweltbericht (Teil II Begründung) Anlage 7: Bestandserfassung Biotope und Einzelbäume und Artenschutzuntersuchung Avifauna, Fledermäuse, Reptilien Anlage 8: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anlage 9: Irrbachrenaturierung—Bericht Anlage 10: Entwässerungskonzept Anlage 11: Berichte zur Umweltsituation und Geotechnischer Bericht Anlage 11a: Berichte zur Umweltsituation – Ergänzte Berichte Anlage 12: Fachtechnische Stellungnahmen zur Umweltsituation (nach DA IV und vor SR) Anlage 13: EMF-Messungen zur Störstrahlung_Berichte Anlage 14: Ergänzende fachtechnische Stellungnahme zur klimatologischen Bewertung Anlage 15: Gestaltungshandbuch Anlage 16: Freiraumplanung Anlage 17: Kampfmittel – Bericht Anlage 18: Verkehrsuntersuchung Stadtumbau Trier West
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