Ratsinformationssystem der Stadt Trier

Vorlage - 419/2012  

 
 
Betreff: Eindämmung des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen in der Stadt Trier
Status:öffentlichVorlage-Art:StR öffentlich
Berichterstatter:1. Bürgermeisterin Birk
2. Beigeordneter Egger
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dahmen, Michael
Beratungsfolge:
Stadtvorstand Vorberatung
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Dezernatsausschuss II (2007-2021) Vorberatung
06.11.2012 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Dezernatsausschusses II      
Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld Anhörung
08.11.2012 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Trier-Mitte-Gartenfeld (offen)     
Stadtrat Entscheidung
15.11.2012 
Sitzung des Stadtrates geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Aktion Gelbe Karte Anlage 1 zur Vorlage 419 2012 PDF-Dokument
Konzept einer alternativen Jugendveranstaltung an Weiberfastnacht 2013 Anlage 2 zur Vorlage 419 2012 PDF-Dokument
Rückmeldung der Schulabteilung der ADD Trier Anlage 3 zur Vorlage 419 2012 PDF-Dokument

Grundsätzlich ist riskantes Trinken, das so genannte 'Komasaufen' oder 'Binge Drinking', in Teilgruppen Jugendlicher mit einem „harten“ Konsummuster, dessen Ziel der Vollrausch ist, häufig anzutreffen

Die Mehrheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zeigt einen weitgehend kontrollierten Umgang mit Alkohol. Dennoch ist die Zahl der durch Alkoholvergiftung bedingten stationären Einweisungen deutlich gestiegen. In Teilgruppen Jugendlicher mit einem „harten“ Konsummuster besteht ein riskantes Konsumverhalten mit dem Ziel eines Vollrausches. Exzessives Trinken - das so genannte „Komasaufen“ oder „binge drinking“ ist verbunden mit einem erhöhten Risiko für kurz- und langfristige alkoholbezogene Schädigungen. Dieses problematische Trinkverhalten mancher Jugendlicher im Rahmen von Großveranstaltungen, teilweise an Wochenenden und vor allem an Weiberfastnacht ist auch in Trier zunehmend zu beobachten. Veranstaltungen und Anlässe unterschiedlicher Art bilden lediglich den äußeren Rahmen für dieses Phänomen. Im Extremfall befinden sich die Betroffenen aufgrund des massiven Alkoholkonsums in einer lebensbedrohlichen Situation und müssen von den vor Ort tätigen Hilfs- und Rettungsorganisationen versorgt werden.

 

An Weiberfastnacht 2012 waren verschiedene Jugendszenen in der Innenstadt, vor allem auf dem Hauptmarkt, präsent. Schätzungen zufolge haben über den Tag verteilt bis zu 5.000 Jugendliche und junge Erwachsene vor Ort gefeiert. Bei den durchgeführten Jugendschutzkontrollen wurde exzessiver Alkoholkonsum bei jungen Menschen beiderlei Geschlechts sowie verschiedener Hintergründe hinsichtlich Herkunft und Schulbildung wahrgenommen. Die anwesenden jungen Menschen kamen laut Mitteilung der Polizei überwiegend aus der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg, ferner aus den angrenzenden Landkreisen sowie aus Luxemburg. Wichtig ist folgende Tatsache: Die jungen Menschen, die laut den Aussagen von Polizei und Rettungsorganisationen wegen übermäßigen Alkoholkonsums und Gewaltdelikten Auffälligkeiten zeigten, waren in vielen Fällen bereits volljährig und gehörten zur Gruppe der „jungen Heranwachsenden“. Dennoch sind umfassende Jugendschutzmaßnahmen vor allem mit Blick auf Minderjährige unverzichtbar.

 

Rückblick – Maßnahmen 2012

 

Im Jahr 2012 wurde an „Weiberfastnacht“ - gemeinsam mit Polizei, Jugendamt, Ordnungsamt, Stadtreinigung, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie weiteren relevanten Akteuren - nach dem Konzept in Anlehnung an das so genannte „Karlsruher Modell“ der vergangenen Jahre (siehe nachfolgende Erklärungen) verfahren. Das Konzept wurde bislang jährlich reflektiert und weiterentwickelt. In den vergangenen Jahren war dennoch - mit vorläufigem Höhepunkt im Jahr 2012 - ein zunehmender Anstieg missbräuchlichen Alkoholkonsums mit den dazugehörigen Folgen wie Alkoholvergiftung etc. zu verzeichnen. Folgende Maßnahmen wurden bislang im Rahmen dieses Konzeptes umgesetzt:

 

Ebene struktureller und gesetzlicher Jugendschutz:

·        Zielgerichtete Information im Vorfeld der Fastnachtstage über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes an alle Verkaufsstellen der relevanten Bereiche für alkoholische Getränke, der Gaststätten und anlassbezogenen Gastronomie. Dies beinhaltet auch den Auftrag, das vor Ort tätige Verkaufspersonal in der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zu unterrichten.

·        Erteilung eines konsequenten Glasverbotes in dem gesamten Bereich „Hauptmarkt“ zur Vorbeugung von durch Glasbruch bedingten Verletzungen.

·        Durchführung von Einlasskontrollen (Mitnahme von Alkohol und Glas) durch die Kräfte von Ordnungsamt und Polizei.

·        Durchführung ganztägiger Jugendschutzkontrollen vor Ort durch „Jugendschutzteams“ (Polizei und Jugendamt).

·        Organisation einer offensiven begleitenden Öffentlichkeitsarbeit unter Einbindung der örtlichen Presse.

 

Ebene erzieherischer Jugendschutz:

·        Bildung eines so genannten gemischten „Zentralteams“ (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendamt und Polizei), das die bei Jugendschutzkontrollen auffälligen Jugendlichen betreut hat. Von dort wurden die Betroffenen ihren Eltern zugeführt; vor Ort wurde Elternberatung angeboten.

·        Versand von „Elternbriefen“ mit dem Hinweis auf die aktuellen Jugendschutzbestimmungen und Informationen zu relevanten Hilfsangeboten.

·        Durchführung von Einzelgesprächen mit Erziehungsberechtigten.

 

Prozess der Aufarbeitung Weiberfastnacht 2012 und Planungen für 2013

 

Die Problemsituation, dass zahlreiche Jugendliche und junge Heranwachsende in den Trierer Krankenhäusern an Weiberfastnacht wegen einer Alkoholvergiftung behandelt werden mussten, veranlasste die verantwortlichen Institutionen in Stadt und Kreis (die beiden Kommunalverwaltungen, Feuerwehr/Rettungsdienst, Krankenhäuser, Schulen, Polizei, ATK Trier, Einrichtungen der Jugendarbeit), im Rahmen des dafür etablierten Gremiums „Runder Tisch Weiberfastnacht“ gesamtkonzeptionell die einzelnen Handlungsebenen erneut kritisch zu betrachten, weitere Vernetzungsebenen auszuloten und Lösungsansätze zu entwickeln. Es fand eine systematische Aufarbeitung der Probleme, die im Zusammenhang mit den Feiern an Weiberfastnacht 2012 im öffentlichen Raum aufgetreten sind, statt. Mit Stand Oktober 2012 haben drei mehrstündige Sitzungen des Gremiums, verbunden mit einer intensiven Vor- und Nachbereitung, unter Federführung des Jugendamtes – hier insbesondere durch die Jugendpflege und den Jugendschutz - stattgefunden.

 

Im Rahmen der 1. Sitzung des Gremiums „Runder Tisch Weiberfastnacht“ wurde festgestellt, dass es sinnvoll sei, neben dem Runden Tisch, der sich primär mit der Nachbereitung und Aufarbeitung der konkreten Abläufe an Weiberfastnacht auf primär institutioneller/behördlicher Ebene befassen würde, eine zweite Arbeitsgruppe einzurichten. Diese sollte den Auftrag haben, sich ausführlicher mit Überlegungen zu präventiven Ansätzen in Anknüpfung an die Beschlüsse aus Vorlage 224/2012 zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen vor Ort zu befassen. Hierzu wurde der „AK Prävention/Fastnacht“ als temporär arbeitende Gruppe zusätzlich installiert. Der Kreis besteht aus interessierten Mitgliedern des Runden Tisches und weiteren interessierten Akteuren, die vorab ihr Interesse an einer Mitarbeit an diesem Prozess signalisiert hatten oder aufgrund ihres Expertenwissens von Seiten des Jugendamtes angefragt worden sind. Auch diese Gruppe hat bislang an drei mehrstündigen Terminen getagt.

 

Teilnehmende Institutionen/Personen am Runden Tisch Weiberfastnacht:

 

·         Frau Bürgermeisterin Birk

·         Herr Beigeordneter Egger

·         Vertreterinnen und Vertreter des Stadtjugendamtes (Jugendpflege, Jugendschutz, Allgemeiner Sozialer Dienst)

·         Vertreter des Amtes für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst

·         Vertreter des Ordnungsamtes

·         Vertreter des Stadtreinigungsamtes

·         Vertreter der Polizeidirektion und der Polizeiinspektion Trier

·         Vertreter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion/Schulabteilung (ADD)

·         Vertreter der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

·         Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK)

·         Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser

·         Ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Kreisverwaltung Trier-Saarburg,

·         Trierer Jugendparlament – Geschäftsstelle

·         Vertreterin des Personalrates der Stadt Trier

 

 

 

 

Teilnehmende Institutionen am AK Prävention/Fastnacht:

 

·         Frau Bürgermeisterin Birk

·         Vertreterinnen des Jugendamtes (Jugendpflege, Jugendschutz)

·         Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat

·         Vertreter der Polizeidirektion und der Polizeiinspektion Trier

·         Vertreter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion/Schulabteilung (ADD)

·         Regionaler AK Suchtprävention und Fachambulanz für Suchtkranke und Angehörige, Caritas Trier e. V.

·         Suchtberatung „Die Tür“ e. V.

·         Trierer Jugendparlament – Geschäftsstelle sowie jugendliche Delegierte

·         Exzellenzhaus e. V.

·         Mergener Hof e. V.

·         Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK)

 

Im Runden Tisch Weiberfastnacht und den Unterarbeitsgruppen wurden die Vorschläge und Empfehlungen der zu ergreifenden Maßnahmen der einzelnen Institutionen für Weiberfastnacht und für die Umsetzung einer umfassenden kommunalen Strategie der Suchtprävention (siehe Punkt 4 der geändert beschlossenen Stadtratsvorlage 224/2012) und eines institutionsübergreifenden Jugendschutzkonzeptes erarbeitet und vereinbart. Daneben haben in Eigenregie verschiedene Unterarbeitsgruppen zu Fragestellungen, die für die Akteure einzelner Bereiche besonders relevant sind, ergebnisorientiert getagt bzw. sind noch im Planungsprozess. Hier sind z. B. die Treffen zwischen Feuerwehr/Rettungsdienst und Krankenhäusern, Ordnungsamt und Polizei sowie zwischen Vertretern der Suchtberatung und der freien Jugendarbeit zu nennen.

 

Für den Weiberfastnachtstag kann im Ergebnis von der Unterarbeitsgruppe Rettungsdienst/Krankenhäuser festgehalten werden:

·         Die Anforderungen an die Veranstalter sind die Einbindung in entsprechende Genehmigungsverfahren und die frühzeitige Weitergabe von Informationen an die Berufsfeuerwehr.

·         Der Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr erhöht sein Vorhaltesoll auf vier Rettungswagen.

·         Die personelle Besetzung (ohne Arzt) des Großraumrettungswagens als Rückfallebene für einen zusätzlichen mobilen Puffer bei einem Massenanfall von Verletzten wird vorgenommen.

·         Die Leitstelle der Berufsfeuerwehr wird um einen Arbeitsplatz erhöht.

·         Es ist angedacht einen stationären Behandlungsplatz in der Toni Chorus-Halle einzurichten. Hier wird die ehrenamtliche Katastrophenschutzkomponente „Sanitätsdienst“ der Hilfsorganisationen DRK, MHD und JUH durch evtl. Unterstützung von Krankenhauspersonal und einem zusätzlichen Notarzt eingesetzt.

·         Die Versorgung der Einsatzkräfte erfolgt ebenfalls über diese Einheiten.

·         Die Funktion des Leitenden Notarztes und des Organisatorischen Leiters werden in Rufbereitschaft eingeteilt.

·         Darüber hinaus wird angestrebt ein zusätzliches Notarzteinsatzfahrzeug zu besetzen.

·         Die Krankenhäuser (BKT und MHT) streben an, das nicht notfallmäßige Regelprogramm der Ambulanzen zu reduzieren, um die zur Verfügung stehenden Kapazitäten zur Notfallaufnahme zu erhöhen.

·         Im Mutterhaus wird die „Zentrale Aufnahme Kinder“ verstärkt besetzt.

·         Gegebenenfalls erfolgt in den Krankenhäusern eine jeweils hausinterne Umorganisation unter Berücksichtigung des internen Hausalarmplans.

·         Für eine verbesserte Vernetzung wird angestrebt, dass an dem Behandlungsplatz ebenfalls der Kommunale Vollzugsdienst, die Polizei und des Jugendamt anwesend sind.

 

Für Ende November 2012 ist eine weitere Sitzung des Runden Tisches, zusammen mit dem AK Prävention/Fastnacht geplant, um vor den Fastnachtstagen abschließend die bis dahin entwickelten Ergebnisse sowie weitere Prüfaufträge zu koordinieren.

 

 

 

Ausblick – Maßnahmen in Planung für 2013

 

In Anknüpfung an die Arbeitsaufträge aus der Stadtratsvorlage 224/2012 wurden verschiedene mögliche sungsansätze gemeinsam erarbeitet. Das Thema Jugendschutz ist in diesem Zusammenhang als wichtige Teilfacette im Gesamtkonzept „Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch“ zu betrachten.

 

Für Weiberfastnacht 2013 werden verschiedene Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zusammenkommen, wobei insbesondere Veränderungen mit Blick auf die Sicherheit im öffentlichen Raum vorgesehen sind.

 

Das Ordnungsamt wird im Rahmen einer Gefahrenabwehrverordnung ein begrenztes Alkoholverbot erlassen. Der genaue zeitliche und örtliche Umfang geht aus der Vorlage 436/2012 des Ordnungsamtes hervor. Dieser inhaltliche Schritt ist ein wichtiges Ergebnis, das aus den Beratungen des Gremiums „Runder Tisch Weiberfastnacht“ hervorgegangen ist.

 

Die öffentliche Karnevalsveranstaltung des ATK an Weiberfastnacht soll neu gestaltet werden: wie vom ATK zugesagt, soll es keinen Alkoholausschank und keine große Musikbühne auf dem Hauptmarkt sowie ein enges Zeitfenster für die Veranstaltung geben. In Abstimmung mit Polizei und Ordnungsamt sind die näheren Bedingungen noch auszuhandeln, wobei insbesondere eine Übereinstimmung mit der für diesen Tag vorgesehenen Gefahrenabwehrverordnung zu erzielen ist.

 

Weiterhin ist geplant, eigens für den Tag konzipierte Angebote zum Feiern für junge Menschen durchzuführen. Darüber hinaus sind mittel- und langfristige Maßnahmen zur Prävention des Alkoholmissbrauchs bei jungen Menschen angedacht, die im Kontext des zu entwickelnden Gesamtkonzeptes zu dieser Thematik stehen.

 

Verschiedene mögliche zukünftige Elemente des komplexen Auftrags zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes „Eindämmung des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen in der Stadt Trier“ sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus fachlicher Sicht von unterschiedlichen Akteuren geprüft worden.

 

Nachfolgend Ergebnisse und Empfehlungen der Prüfaufträge aus der Vorlage 224/2012:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, bis Herbst 2012 zu prüfen, ob sich die Aktion „Gelbe Karte“ nach dem Vorbild mehrerer baden-württembergischer Kommunen – bezogen auf Jugendliche und Erwachsene – zur Umsetzung in der Stadt Trier eignet.

 

Die Aktion „Gelbe Karte“ wurde umfangreich fachlich geprüft. Festgestellt wird, dass die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Androhung des Führerscheinentzugs eine hohe Wirksamkeit im Rahmen der Alkoholprävention darstellt und die Aktion in vielen Städten in Baden-Württemberg erfolgreich, aber auch mit Unterschieden in der Durchführung, angewandt wird. Fraglich ist, wer Zielgruppe der Gelben Karte werden soll - Beispiel: Sollen schon volltrunkene Jugendliche Zielgruppe sein oder müssen diese zusätzlich eine oder mehrere Straftaten begangen haben und hierbei alkoholisiert gewesen sein?

 

Die Empfehlung zur Gelben Karte aus Sicht der Suchtberatung, der Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat  und der Jugendarbeit lautet wie folgt:

(...) Wir unterscheiden (...) zwischen kurz- und langfristigen sowie zwischen reaktiven und proaktiven Maßnahmen. Da von der „Gelben Karte“ wenig „proaktive“ (also im Vorfeld des Rausches) suchtpräventive Wirkung zu erwarten ist, raten wir von der alleinigen Etablierung dieser Methode ab. Stattdessen empfehlen wir die Etablierung sowohl reaktiver als auch proaktiver Maßnahmen in der Stadt Trier unter der Gesamtverantwortung der Stadt Trier.

(detaillierte Informationen über die erfolgte Prüfung: siehe Anhang 1)

 

Die Einführung der „Gelben Karte“ wird vom AK Prävention/Fastnacht insgesamt unter Berücksichtigung der skizzierten Empfehlung befürwortet. Hierzu wäre die datenschutzrechtliche Lage auf Umsetzbarkeit der Aktion vorab zu prüfen.

 

Eine Anfrage im Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse, Abteilung Fahrerlaubnisse, zur Frage, ob die Einführung der „Gelben Karte“ empfohlen werden solle, führte zu folgender Einschätzung:

 

„Es gibt für den Versand der „Gelben Karte“ keine rechtliche Grundlage. Auch gibt es keine rechtliche Grundlage für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wenn ein Fahrerlaubnisbewerber die Anzahl von x Gelben Karten erreicht hat. Vielmehr ist bei Antragstellung auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu prüfen, liegen der Fahrerlaubnisbehörde bereits schriftliche Mitteilungen vor, aus denen Eignungsbedenken sich generieren, die zur Anordnung eines fachärztlichen und/oder medizinischen-psychologischen Gutachtens führen. Erst wenn die Eignungsbedenken ausgeräumt sind, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde einen entsprechenden Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV). Werden die Eignungsbedenken nicht ausgeräumt, ist der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abzulehnen. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet oder bedingt geeignet ist, so werden ebenfalls ein fachärztliches und/oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet. Werden die Eignungsbedenken nicht ausgeräumt, wird die Fahrerlaubnis entzogen“.

 

Die Abteilung Fahrerlaubnisse begrüßt die Einführung der „Gelben Karte“ als Präventionsmaßnahme durch das Jugendamt. Sie weist jedoch daraufhin, dass die „Gelbe Karte“ keine rechtliche Auswirkung hinsichtlich der Erteilung oder dem Entzug einer Fahrerlaubnis durch die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde hat.

 

 

 

 

2.      Die Stadtverwaltung wird ferner beauftragt, in Zusammenarbeit mit Jugendamt, Jugendparlament, Kulturbüro und sozialen Einrichtungen eine jugendgerechte Alternativveranstaltung an Weiberdonnerstag zu initiieren, die beispielsweise durch einen freien Träger organisiert werden könnte.

 

Nach einer fachlichen Prüfung und Diskussion u. a. in der Fachgruppe Offene Jugendarbeit und im AK Prävention/Fastnacht über die bisherigen Angebote an Weiberfastnacht für Kinder und Jugendliche, durchgeführt von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, hat sich folgendes Ergebnis herauskristallisiert:

 

Die Weiterführung dezentraler, kleinerer Alternativveranstaltungen an Weiberfastnacht für Kinder und jüngere Jugendliche in verschiedenen Trierer Stadtteilen wurde beschlossen.

 

Eine zentrale Indoor-Alternativveranstaltung in der Trierer Innenstadt an Weiberfastnacht anstelle des „Komasaufens“ auf dem Hauptmarkt für die Zielgruppe Ü 16 wird federführend durch Vertreter des Exzellenzhauses in Kooperation mit dem Jugendparlament und anderen interessierten Akteuren in Form eines beteiligungsorientierten, jugendgerechten Veranstaltungskonzeptes ausgearbeitet und soll an Weiberfastnacht in der Stadt Trier durchgeführt werden.

 

Ein Entwurf über den konzeptionellen Rahmen liegt vor – eine Konkretisierung befindet sich derzeit in Planung. Mit Unterstützung des Stadtjugendamtes und in Kooperation mit dem Exzellenzhaus e. V. sind die Trierer Schulen zu einem eigenen Informationstermin zur Auslotung der Mitwirkungsmöglichkeiten in das Rathaus der Stadt Trier eingeladen (weitere Informationen zum Konzeptentwurf: siehe Anhang 2).

 

Für die Zielgruppe U 16 befindet sich der Arbeitskreis Suchtprävention Stadt Trier/Landkreis Trier-Saarburg in Anknüpfung an Aussagen und Erfahrungen jugendlicher Teilnehmender an der diesjährigen Aktionswoche „KLIK – Klar im Kopf...beim Feiern!“, die im September stattgefunden hat, in Planungen für eine alkoholfreie Veranstaltung. In der Suchtpräventionswoche wurde eine Reihe von thematisch orientierten Aktionen angeboten, die zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema Alkoholmissbrauch einluden (z. B. Kreativ – Wettbewerb, Bandcontest, Streetballturnier, thematisch orientiertes Theater). Eine Podiumsdiskussion im Jugendzentrum Mergener Hof, an der Fachleute, Eltern und Jugendliche vielfältige Maßnahmen der Suchtprävention thematisierten, Ursachen von Jugendalkoholismus darlegten und die Bewusstsein für aktuelle Entwicklungen schaffte, eröffnete die Veranstaltungsreihe. Gesamtziel dieser Veranstaltung war die kritische Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit der Thematik Alkoholmissbrauch.

 

Das Trierer Jugendparlament hat sich intensiv mit der Aufarbeitung der Alkoholexzesse an Weiberfastnacht beschäftigt und sich konstruktiv-kritisch in den Diskussionsprozess eingebracht. Die jugendlichen Delegierten möchten sich an der Organisation einer jugendgerechten Alternativveranstaltung aktiv beteiligen und werden entsprechend eingebunden.

 

3.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Gespräche zwischen Jugendamt und Ordnungsamt zu führen, um über einen möglichen gemeinsamen Ansatz zu beraten, in wie weit über das Jahr hinweg verstärkt Testkäufe in Kooperation mit dem Ordnungsamt durchgeführt werden können.

 

Neben der Vorgehensweise, der rechtlichen Aspekte und der pädagogischen Aspekte sind die Kriterien für Testkäufe von Experten im AK Prävention/Fastnacht geprüft und dargestellt worden.

 

Der Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an unter 16-jährige Jugendliche ist grundsätzlich untersagt. Der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken und Tabak an unter 18-jährige Jugendliche ebenso nicht gestattet. Allerdings ist der Erwerb von Bier und Wein von Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. Bei Bildträgern ergibt sich die Altersfreigabe aus dem aufgedruckten FSK- oder USK-Kennzeichnung. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Grenzen ist das Verkaufspersonal. Im Zweifelsfall muss das durch das Vorlegen eines amtlichen Ausweises überprüft werden. Dieser Verstoß kann anschließend als Ordnungswidrigkeit im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet werden (Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend).

 

Damit die Regelungen des Jugendschutzgesetzes wirken, müssen die vorgesehenen gesetzlichen Sanktionen bei eindeutigen Verstößen effektiv greifen.

 

Rechtliche Aspekte

Testkäufe mit Minderjährigen sind nach bestehender Rechtslage zulässig, soweit sie von den nach dem jeweiligen Landesrecht zur Ahndung und Überwachung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutz zuständigen Ordnungsbehörden oder der Polizei durchgeführt werden. Die minderjährige Testperson darf den Verkäufer nicht durch erhebliches Drängen zum Gesetzesverstoß verleiten, vor allem darf sie keine Möglichkeit haben, beim Testkauf erlangte alkoholische Getränke, Tabakwaren oder Bildträger entgegen den Altersvorgaben des Jugendschutzgesetzes zu konsumieren bzw. sich den Inhalt anzuschauen. Aus diesem Grund muss der Testkauf von Polizei- oder Ordnungsbehörden durchgeführt werden, die notfalls im Rahmen der Gefahrenabwehr Alkohol, Tabakwaren oder Bildträger bei der Testperson sicherstellen können.

 

Die Handlungsempfehlung des Landes Rheinland-Pfalz vom 2011 spricht sich für den Einsatz von Testkäufen aus und übergibt die Umsetzung in die Verantwortung der Kommunen.

 

Pädagogische Aspekte

Auch wenn Testkäufe mit Minderjährigen unter Aufsicht der Kontrollbehörde rechtlich zulässig sind, sind aus pädagogischer Sicht deutliche Bedenken zu äußern. So kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass minderjährige Testpersonen unter dem Eindruck des Testkaufs zu weiterem Erwerb von für ihre Altersgruppe nicht zugänglichen Dingen verleitet werden. Auch wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Jugendliche bei solchen Aktionen in unlauterer Weise funktionalisiert und zu einer unguten Art der Überwachung angeleitet werden. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe von Kindern und Jugendlichen, die zuständigen Behörden bei der Einhaltung von Gesetzen zu unterstützen. Dies gilt vor allem in solchen Fällen, in denen Regelungen wie das Jugendschutzgesetz gerade zu ihrem Schutz bestehen. Die Interessen der Kontrollbehörden, die Testkäufen mit Minderjährigen aufgeschlossen gegenüber stehen, einerseits und die pädagogischen Bedenken andererseits sind daher sorgsam abzuwägen. Wenn aber ohne den Einsatz von minderjährigen Testkäufern die Einhaltung der Regelungen und die Sanktion von offensichtlichen Verstößen sehr schlecht funktioniert, sollten die Testkäufe mit Minderjährigen in engem Rahmen auch möglich sein. Hierbei ist aber zumindest auf eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung durch pädagogische Fachkräfte zu achten. Möglicherweise führen diese Testkäufe sogar bei den eingesetzten Jugendlichen zu einer größeren Sensibilisierung hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben, da sie selbst zu ihrer effektiveren Umsetzung beitragen.

 

Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. wurden folgende zwingende Kriterien für Testkäufe formuliert:

 

1.      Die Testkäufe sollen bei konkreten Verdachtsmomenten auf wiederholte Verstöße gegen den Jugendschutz bei einem Gewerbetreibenden und anlassunabhängig durchgeführt werden.

2.      Die Testkäufe dürfen ausschließlich von Polizei- oder Ordnungsbehörden in Kooperation mit dem Jugendamt durchgeführt werden, da nur diese notfalls im Rahmen der Gefahrenabwehr alkoholische Getränke, Tabakwaren oder Bildträger gegen den Willen der Testperson sicherstellen können. Einsätze sind mit den Jugendbehörden abzustimmen.

3.      Diese sollen bei der Vor- und Nachbereitung einbezogen werden, damit auch pädagogische Erwägungen und Erkenntnisse über die örtlichen Jugendszenen Beachtung finden.

4.      Es sollen nur geeignete Personen zum Einsatz kommen, in erster Linie Jugendliche, die als Auszubildende bei der Polizei oder einer Behörde arbeiten und maximal ein halbes Jahr jünger sind als die zu kontrollierenden Altersgrenzen.

5.      Der Einsatz darf nur gelegentlich, ohne Entgelt, freiwillig und mit Einverständnis der Eltern erfolgen.

6.      Der Schutz der persönlichen Daten des/der Testkäufers/in ist zu gewährleisten. Deshalb darf der Einsatz nur in Gebieten erfolgen, in denen sich die Testperson gewöhnlich sonst nicht aufhält.

7.      Testkäufer sollten nicht in Gerichtsverfahren als Zeugen aussagen müssen.

(aus Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ))

 

Die Durchführung von Testkäufen in der Stadt Trier nach den Kriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. und der Handlungsempfehlung von Rheinland-Pfalz wird vom AK Prävention/Fastnacht befürwortet.

 

 

Schulische Aspekte

 

Aufgrund der großen Bedeutung der Schulen an Weiberfastnacht fand am 17.09.2012 ein Austausch mit den Schulleitungen aus der Stadt Trier und dem Kreis Trier-Saarburg statt, an dem neben Vertretern der ADD Trier und der Schulen auch Frau Bürgermeisterin Birk und Herr Landrat Schartz sowie verschiedene Akteure des Runden Tisches Weiberfastnacht aktiv teilgenommen haben.

 

Ziel des Gespräches war u. a., das Vorgehen der weiterführenden Schulen inklusive der Berufsbildenden Schulen an Weiberfastnacht zu besprechen. Die Information, welche Schule welche Aktivitäten (beweglicher Ferientag oder Schulpflicht etc.) plant, ist wichtig für die Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen.

 

An Weiberfastnacht halten sich in der Trierer Innenstadt Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende in etwa gleichen Anteilen überwiegend aus der Stadt und dem Landkreis auf. Es wurde geklärt, welche Schulen an Weiberfastnacht geschlossen oder Unterricht hatten, einen Studientag anboten oder einen Wandertag gestalteten. Die Mehrzahl der Schulen hatte demnach an diesem Tag Unterricht.

 

Von Seiten des Jugendschutzes wurden die in den Vorjahren bereits umfangreich ergriffenen Maßnahmen des so genannten „Karlsruher Modells“ (siehe Darstellung über die Maßnahmen 2012 im Einleitungstext dieser Vorlage) vorgestellt. Darüber hinaus wurde über mögliche mittel – und längerfristige Maßnahmen informiert wie z. B. die Entwicklung von Elternseminaren zur Stärkung der Erziehungskompetenzen, auch im Hinblick auf den Konsum von Alkohol bei Kindern und Jugendlichen.

 

Seitens der Schulleitungen wurde der Wunsch geäußert, eine Rückmeldung über auffällige Schüler/innen an diesem Tag an die Schulen zwecks pädagogischer und disziplinarischer Maßnahmen zu erhalten. Aus Datenschutzgründen kann hier jedoch höchstens eine Information darüber erfolgen, ob SchülerInnen bestimmter Schulen auffällige wurden (keine Namensnennung). Zwischen den anwesenden Schulleitungen und dem Beauftragten für Jugendsachen der Polizeidirektion Trier wurden jugendschutzrechtliche Probleme in diesem Zusammenhang erörtert.

 

Laut Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 16. Mai 2003 (Az.: 9412A - 51 540/60 (3)) kann jede Schule frei entscheiden, wann sie einen Studientag durchführt; dieser ist der Schulbehörde lediglich spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen. Für die Lehrkräfte besteht Teilnahmepflicht. Eine Handlungsempfehlung für die Schulen seitens der ADD Trier ist derzeit nicht geplant.

Im Rahmen des Beratungsprozesses wurde im Runden Tisch Weiberfastnacht festgelegt, über die ADD einen über den Jugendschutz verfassten Elternbrief zu versenden, in dem die Eltern einerseits auf die mit exzessivem Alkoholkonsum verbundenen Gefahren und andererseits auf die Wahrung ihrer elterlichen Verantwortung hingewiesen werden.

 

Weitere ergänzende Rückmeldungen der ADD Trier sind in Anhang 3 dargestellt.

 

Exemplarische Kurzdarstellung eines bewährten Bundesmodellprogramms als weitere ins Auge gefasste kommunale Präventionsstrategie

 

Bundesmodellprogramm „HaLT – Hart am Limit“

 

Neben den bereits dargestellten Präventionsmaßnahmen im Rahmen eines regionalen Gesamtkonzeptes zur Thematik „Alkoholmissbrauch Jugendlichen“ sind weitere wirksame Präventionsansätze, die auf kommunaler Ebene angesiedelt werden könnten, denkbar. Eine Konkretisierung steht aufgrund der damit verbundenen Klärungsbedarfe für eine mögliche Umsetzung vor Ort noch aus. In diesem Zusammenhang ist das Suchtpräventionsmodell „HaLT“ zu benennen (neben den folgenden Kurzinformationen enthält auch Anhang 1 Informationen zu diesem Modell).

 

Im Jahr 2002 wurde das Modellprojekt in Zusammenarbeit mit der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Lörrach aufgrund der steigenden Anzahl von stationär zur behandelnden Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen entwickelt:

Innerhalb der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen in der Region Trier und speziell an Weiberfastnacht wurde sich u. a. am Suchtpräventionsprogramm „HaLT“ orientiert. Das Programm besteht aus zwei unterschiedlichen Bausteinen, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Im reaktiven Baustein werden Ansätze auf der individuellen Ebene für betroffene Kinder und Jugendliche angeboten. Dies erfolgt über Einzel- und Gruppengespräche, die eine Auseinandersetzung mit riskantem Konsumverhalten vor allem nach alkoholintoxikationsbedingten Krankenhausaufenthalten beinhalten.

Hierbei ist es zudem wichtig, regionale unterschiedliche Schnittstellen wie z.B. Angebote der Jugendhilfe, Krankenhäuser und Beratungsstellen miteinander zu vernetzen.

 

Der proaktive Baustein besteht aus einer kommunal verankerten Präventionsstrategie mit dem Ziel, soweit wie möglich schädlichen und exzessiven Alkoholkonsum von jungen Menschen im Vorfeld zu verhindern. Schlüsselbegriffe dafür sind das klar aufgezeigte Vorbildverhalten von Erwachsenen im Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie die breite Sensibilisierung der Bevölkerung, vor allem im Hinblick auf das Vorbildverhalten von Erwachsenen.

 

Dies bedeutet, dass sich der reaktive Baustein an die Zielgruppe der riskant konsumierenden Jugendlichen richtet, der proaktive Baustein vorwiegend an die Zielgruppe der Erwachsenen.

Einzelne Teilaspekte des Modellprogramms wie z.B. umfassende Jugendschutzkontrollen rund um die Fastnachtstage, Sensibilisierung der Gewerbetreibenden etc. werden bereits vor Ort umgesetzt. Die Umsetzung weiterer Bausteine mit dem Ziel der Erweiterung Angebote innerhalb der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes aus dem Präventionsmodell „HaLT“ für die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg müssten noch konkretisiert und regional angepasst werden. Um eine Umsetzung nach dem Modellprogramm zu gewährleisten, müsste ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept entwickelt werden.

 

Die Suchtberatung „Die Tür“ und die Kinder- und Jugendmedizin des Mutterhauses haben vereinbart, am Tag nach Weiberfastnacht eine Sprechstunde der Suchtberatung im Krankenhaus anzubieten. Die Zuführung kann selbstverständlich nur mit Einverständnis der Eltern erfolgen. Es ist geplant, im Januar eine kleine gemeinsame „Fortbildung“ des Krankenhaus-Teams zu der Thematik und der geplanten Sprechstunde durchzuführen.

 

1

1. Der Stadtrat begrüßt die in der folgenden Begründung dargelegten konzeptionellen Ergebnisse des Gremiums „Runder Tisch Weiberfastnacht“ zur Optimierung des Jugendschutzes und der öffentlichen Sicherheit bei der Gestaltung der Fastnachtstage 2013 in Trier, insbesondere an Weiberfastnacht, sowie die darüber hinausgehenden Bausteine zur Intensivierung der Suchtprävention.

 

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, der Praxis anderer Städte zu folgen und gemeinsam mit relevanten gesellschaftlichen Akteuren eine erfolgreiche Suchtprävention und sicherheitsrelevante Interventionen mit einem Mix von pädagogischen, ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen, medizinischen Soforthilfen sowie der Etablierung einer veränderten öffentlichen Fest- und Feierkultur zu gestalten und über die Umsetzung der Ergebnisse im Jahr 2013 zu berichten.

 

3. Der Stadtrat begrüßt, dass die Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval e. V. (ATK Trier) unter Berücksichtigung der von Amt 32 in Vorlage 436/2012 ausgeführten ordnungsrechtlichen Auflagen im Rahmen einer Gefahrenabwehrverordnung und eines zeitlich und räumlich begrenzten Alkoholverbotes ihre Tradition an Weiberfastnacht variieren wird.

 

4. Der Stadtrat begrüßt die Aktivitäten des Exzellenzhaus e. V., des Mergener Hof e. V., des Regionalen AK Suchtprävention und allen weiteren beteiligten Institutionen und deren Bereitschaft, Kulturveranstaltungen an Weiberfastnacht, besonders abgestimmt auf die Bedürfnisse jugendlicher Karnevalisten verschiedener Altersgruppen, unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes und unter Einbeziehung der Zielgruppen, zu planen und durchzuführen.

 

5. Der Stadtrat begrüßt die Kooperation der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg mit dem Ziel, die weiterführenden Schulen der Stadt und des Umlandes bei der Gestaltung des Weiberdonnerstags aber auch darüber hinaus in der Suchtprävention zu beraten.

 

6. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Landkreis Trier-Saarburg und den jeweils zuständigen Ordnungsämtern, das Konzept zu Testkäufen probeweise und befristet einzuführen und zu evaluieren, sowie nach einem Jahr über die Erfahrungen und Ergebnisse zu berichten.

 

7. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, gemeinsam mit dem Landkreis Trier-Saarburg zu prüfen, ob und wenn ja, in welcher genauen Form das dargestellte Konzept der so genannten „Gelben Karte einiger Städte aus Baden-Württemberg hier in Trier umgesetzt werden kann und im ersten Quartal 2013 darüber zu berichten.

 

8. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Landkreis Trier Saarburg, den Suchtberatungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, Kliniken und Krankenkassen ein insbesondere auf den Weiberfastnachtstag zugeschnittenes, zukünftig aber auch ganzjährig wirkendes pädagogisches Konzept auf der Grundlage des erfolgreichen Bundesmodellprogramms „HaLT (Hart am Limit) zu entwickeln, um Kindern und Jugendlichen, die alkoholisiert und hilflos aufgegriffen wurden, noch im Krankenhaus geeignete pädagogische Hilfen zur Veränderung ihres Verhaltens anzubieten. Hierfür soll auch ein Finanzierungskonzept entwickelt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach derzeitigem Planungsstand können mögliche entstehende Kosten noch nicht beziffert werden.

 

Um die dargestellten möglichen Präventionsansätze auf kommunaler Ebene - je nach Beschlusslage - in größerem Umfang längerfristig und kontinuierlich umzusetzen, empfiehlt sich eine entsprechende Personalaufstockung in den Bereichen Jugendschutz und Suchtberatung.

 

 

Anhang 1: „Aktion Gelbe Karte“

Anlagen:

 

Anhang 1: „Aktion Gelbe Karte“

 

Anhang 2: Konzept einer alternativen Jugendveranstaltung an Weiberfastnacht 2013

 

Anhang 3: Rückmeldung der Schulabteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aktion Gelbe Karte Anlage 1 zur Vorlage 419 2012 (559 KB) PDF-Dokument (434 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Konzept einer alternativen Jugendveranstaltung an Weiberfastnacht 2013 Anlage 2 zur Vorlage 419 2012 (192 KB) PDF-Dokument (263 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Rückmeldung der Schulabteilung der ADD Trier Anlage 3 zur Vorlage 419 2012 (64 KB) PDF-Dokument (61 KB)